Läufer müssen jetzt wählen
Läufer, die von der Absage des New-York-Marathons betroffen waren, müssen bis zum 25. Januar ihre Anmeldegebühr online zurückfordern.
Beim New-York-Marathon 2010 lief noch alles glatt - 2012 musste der Lauf aufgrund von Hurrikan "Sandy" abgesagt werden.
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Die Veranstalter bieten drei Optionen zur Wahl: entweder die komplette Rückerstattung der Startgebühr (mit Ausnahme von 11 US-Dollar Bearbeitungsgebühr), einen garantierten Startplatz beim New-York-Marathon 2013, 2014 oder 2015 (die Startgebühr muss jedoch erneut entrichtet werden) oder einen garantierten Startplatz beim New-York-Halbmarathon 2013 – auch hier müssen die Betroffenen erneut alle Gebühren zahlen.
Um ihre Ansprüche geltend zu machen, müssen sich die Betroffenen zwischen dem 11. Januar 2013 um 18 Uhr deutscher Zeit und dem 25. Januar 17:59 Uhr auf der Seite des New-York-Marathon einloggen und verbindlich eine Option wählen. Dazu sollen sie die gleichen Login-Daten nutzen, die sie für die erstmalige Anmeldung von den NYRR erhalten hatten.
Wer die Option Nummer eins, die Rückerstattung der Startgebühr wählt, bekommt das Geld auf die Kreditkarte überwiesen oder als Scheck zugeschickt – je nachdem, auf welche Weise die Anmeldegebühr bezahlt wurde. Wer sich bis zum Ende dieser Frist nicht zurückmeldet, dessen Anspruch auf Entschädigung entfällt.
Zusätzlich weisen die Veranstalter darauf hin, dass die Optionen zwei und drei, also ein garantierter Startplatz bei einem Lauf in den nächsten drei Jahren, kein Ersatz für eine offizielle Anmeldung zu dem jeweiligen Wettkampf ist. Diese muss innerhalb der Anmeldezeit von der betroffenen Person noch einmal selbst durchgeführt werden.
Anwalt Michael Lehner wollte den New-York-Marathon 2012 selbst mitlaufen.
„Für deutsche Teilnehmer hat die Startplatzgarantie praktisch keinen Wert, weil sie bei rechtzeitiger Buchung über einen Reiseveranstalter immer einen Startplatz bekommen“, so Lehner. Sollten die Reiseveranstalter nur Teile der Reisekosten erstatten, müsse man weitere Schritte gegen die NYRR prüfen, da diese den New-York-Marathon erst „zu spät“ abgesagt hätten. Dadurch seien vielen deutschen Teilnehmern vermeidbare Extrakosten entstanden. Der Anwalt vertritt laut eigenen Angaben „rund 50 Betroffene“.




