Coronavirus
Laufen trotz Kontaktverbot-Maßnahmen erlaubt

Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, wurden mittlerweile bundesweite Maßnahmen beschlossen. Aber: Allein zu joggen ist weiter erlaubt.
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Foto: Marcus Vogel

Im Zuge der Verbreitung des neuartigen Coronavirus ergreifen immer mehr europäische Länder drastische Maßnahmen, um die Verbreitung des Virus weiter zu verlangsamen – mit dem Ziel, das Gesundheitssystem vor einer Überlastung durch die zu rasche Ausbreitung von Covid-19 zu schützen. Italien und Spanien hatten bereits Ausgangssperren ausgerufen, die auch die Möglichkeit (allein) zu laufen enorm einschränken. Mittlerweile ist auch in Deutschland ein bundesweiter Maßnahmenkatalog beschlossen worden, der vor allem den Personenkontakt unterbinden soll.

Themenspecial zum Coronavirus

Deutschland: Bund und Länder beschließen umfangreiche Einschränkungen

Nachdem bereits einige Bundesländer vorgeschnellt waren und Ausgangsbeschränkungen veranlasst hatten, beschlossen am 22. März 2020 die Bundesregierung und die Regierungen der Bundesländer gemeinsam Regelungen, die ab dem 23. März für das ganze Bundesgebiet gelten, und zwar vorerst für zwei Wochen. Unter anderem gilt: In der Öffentlichkeit sind keine Menschenansammlungen von mehr als zwei Personen erlaubt. Wichtig für uns Läufer: Allein an die frische Luft zu gehen, um zu spazieren oder zu joggen, ist weiter gestattet. "Nach unserer Einschätzung ist nicht das Verlassen der Wohnung die Gefahr, sondern der enge, unmittelbare Kontakt", sagte der Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens, Armin Laschet.

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Freiburg: Menschen dürfen weiter laufen und Rad fahren

Die Stadt Freiburg hatte bereits eine Ausgangsperre verhängt, die sich auf das Betreten öffentlicher Orte in Gruppen bezieht und vom 21. März bis zum 3. April 2020 gilt. Im Freien aufhalten darf man sich noch allein, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Haushalt. Auch der Arbeitsweg oder Gang zum Supermarkt ist gestattet. Und man dürfe weiter durch Freiburg joggen oder mit dem Mountainbike in den Sternwald fahren, erklärte eine Stadtsprecherin. Die Stadt erklärte, in einem besonders gefährdeten Gebiet zu liegen und deswegen Maßnahmen zu ergreifen. Die angrenzende französische Region Grand-Est etwa war vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft worden.

Bayern: Sport im Freien weiterhin möglich

In der Nacht von Freitag (20. März) auf Samstag führte auch Bayern eine zweiwöchige Ausgangsbeschränkung ein. Ausgenommen hier etwa Besorgungen, der Weg zur Arbeit und ausdrücklich auch die körperliche Ertüchtigung im Freien. Spazieren gehen und Sport treiben ist demnach trotz der Ausgangssperre weiterhin möglich – aber nur alleine oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt. Gruppenbildung ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußen von bis zu 25.000 Euro.

Frankreich: Alleine Joggen ist weiter erlaubt

Frankreichs Präsident Macron hatte im ganzen Land eine Ausgangssperre verhängt, die seit Dienstag, den 17. März 2020 um 12 Uhr mittags für zunächst 14 Tage gilt. Alleine draußen zu laufen ist in Frankreich weiter ausdrücklich erlaubt. Gruppenaktivitäten wie gemeinsames Fußballspielen seien dagegen untersagt, erklärte der französische Innenminister Christophe Castaner.

Update 7. April: Weil Paris besonders vom Coronavirus betroffen ist, ist dort ab dem 8. April 2020 Sport im Freien nur noch nachts gestattet. Zwischen 10 und 19 Uhr dagegen sind sportliche Aktivitäten komplett untersagt.

In Belgien gilt seit dem Nachmittag des 18. März eine Ausgangssperre. Diese ist bis zum 5. April 2020 gültig und erlaubt es der Bevölkerung noch, zur Arbeit zu gehen und für Lebensmitteleinkäufe oder Post- und Bankgeschäfte das Haus zu verlassen. Spaziergänge und andere „physische Aktivitäten an der frischen Luft“ sind weiter gestattet und seien sogar ratsam, so die Regierungschefin Sophie Wilmès. Dabei gilt es natürlich trotzdem, den nötigen Sicherheitsabstand einzuhalten.

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Alleine im Freien zu joggen ist in Frankreich trotz Ausgangssperre möglich.

Wie immer gilt: Wer krank ist, sollte besser zuhause bleiben

Das Coronavirus ist laut aktuellem Wissensstand besonders durch Tröpfcheninfektion übertragbar, weshalb das Robert-Koch-Institut einen Sicherheitsabstand von ein bis zwei Metern zu anderen Personen empfiehlt. Das lässt sich beim Laufen leicht umsetzen. Dass Sport im Freien mit nötigem Abstand unbedenklich ist, gilt für Gesunde. Sollten Sie selbst Krankheitssymptome haben – im Falle von Covid-19 sind die Hauptsymptome Fieber und Husten – sollten Sie auf Sport, also auch das Laufen, besser verzichten und ärztlichen Rat einholen.

Sie hatten Kontakt mit einer infizierten Person? Dann wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Dieses können Sie über die Datenbank des Robert-Koch-Instituts ermitteln.