Voraussichtlich in der kommenden Woche werden die Veranstalter des Berlin-Marathons entscheiden, ob der größte und spektakulärste deutsche Straßenlauf in diesem Jahr doch noch stattfinden kann oder abgesagt wird. Dies erklärte der Geschäftsführer der veranstaltenden SCC-Events GmbH, Jürgen Lock, gegenüber Race News Service.
Großveranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmern verboten
Der Berliner Senat hatte im April überraschend ein Verbot von Großveranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmern bis zum 24. Oktober beschlossen - dies passierte, ohne dass die Veranstalter des Berlin-Marathons vorab informiert wurden. Nach der Bekanntgabe durch die Berliner Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) während einer Senats-Pressekonferenz war klar, dass der Berlin-Marathon nicht wie geplant am 27. September stattfinden kann. Theoretisch könnte das Rennen in den November verlegt werden.
Ausnahmeregeln für Sportereignisse
Die Berliner Veranstalter wollen unter anderem noch die aktuellsten Entwicklungen mit in die Entscheidung einbeziehen. Man müsse sehen, wie im Detail die Beschlüsse der Ministerpräsidenten-Runde aussehen, erklärte Jürgen Lock. Am Mittwoch hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungs-Chefs der Bundesländer beschlossen, dass Großveranstaltungen bis Ende Oktober verboten bleiben. Jedoch gibt es offenbar Ausnahmen, wenn Teilnehmerdaten vorliegen und so Infektionen nachvollzogen werden können und dadurch eine weitere Ansteckung verhindert werden kann. Zudem müssen Hygieneregeln eingehalten werden. Diese Ausnahmeregeln könnten für Veranstalter von Kultur- und Sportereignissen entscheidend sein.